Den Sockel vor anstehendem Oberflächenwasser zu schützen und somit ein Eindringen von Feuchtigkeit in den Putz zu verhindern, ist eine der wichtigsten Ausführungen bevor der Außenanlagenbauer mit seinen Arbeiten an das Haus angrenzt, bzw. Erdreich oder Pflastersteine an den Sockel anstoßen.
Entsprechend der Richtlinien Fassadensockelputz / Außenanlage vom 3. Januar 2013 ist die Putzabdichtung NICHT Bestandteil des Putzes / Putzsystems und stellt immer eine "Besondere Leistung" dar, die gesondert auszuschreiben, zu beauftragen und zu vergüten ist. Der Auftraggeber bzw. sein Architekt / Landschaftsarchitekt / Planer muss festlegen, wer den notwendigen Feuchteschutz des Putzes am Gebäude ausführt.
Wir empfehlen unseren Kunden daher generell, die Leistungsverzeichnisse für den Außenputz und den Außenanlagenbau auf das Vorhandensein genau dieser Position zu prüfen und - falls nicht vorhanden - diese unbedingt mit aufzunehmen.
Der Überstand der Putzabdichtung über dem Gelände dient dazu, den Putz vor dem Eindringen von Oberflächenwasser/Feuchtigkeit zu schützen und sollte im Farbton des Sockels beschichtbar sein. Der sichtbare Übergang der Putzabdichtung zum Oberputz ist technisch notwendig und handwerklich nicht vermeindbar.
Vor die Putzabdichtung ist eine Schutzschicht (z.B. Noppenbahn, Dränmatte) als Schutz vor mechanischer/thermischer Beanspruchung einzubauen. Die Schutzschicht kann die Funktion einer Dränschicht übernehmen. Die Überlappung übereinander angeordneter Schutzschichten sollte ca. 200mm betragen.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin oder nutzen Sie unser Kontaktformular.