Achtung vor den Alles-Könnern

Das freut den Verbraucher: Ein Handwerker, der alles kann, sofort da ist und nicht viel kostet – unkompliziert und günstig. Und nicht Wenige versprechen sich das von einem Hausmeisterservice, den Allroundern, meist »Ein-Mann-Betriebe«, die Wartungsarbeiten aller Art und mehr anbieten.

Das »und mehr« ist es, was Handwerksunternehmen mit Meistertitel und Eintrag in die Handwerksrolle zunehmend zu schaffen macht, darunter vor allem auch Malern. Denn Malerarbeiten kann ja jeder – meinen die so genannten »Hausmeister« und auch die Kunden sind da leider oft nicht wählerisch. Erst, wenn hinterher der Schaden groß ist, wacht so mancher auf...

"Jeder kann Hausmeister werden"

Eine berufliche Qualifikation wird in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch ist eine Ausbildung oder Berufserfahrung im handwerklichen Bereich für den Beruf des Hausmeisters hilfreich, um ein gewisses Maß an fachlichem Know-how zu besitzen, was wiederum die Tätigkeit erleichtert. Die Inhaber der unter »Hausmeisterservice« laufenden Firmen stammen vielfach aus Berufen, die in der Anlage B der Handwerksordnung aufgeführt sind. Dazu zählen zulassungsfreie Handwerksberufe ohne Nachweis einer Meisterprüfung oder Ausnahmebewilligung wie Gebäudereiniger, Fliesen-, Estrich- oder Parkettleger, Rolladen- und Jalousiebauer, bzw. aus einem handwerksähnlichen Gewerbe ohne Qualifikation wie Holz- und Bautenschützer oder Bodenleger.

Aufgrund der Gewerbefreiheit in Deutschland kann grundsätzlich jeder ein Gewerbe anmelden, unabhängig von seinen Qualifikationen. Die selbstständige Tätigkeit in Form eines Hausmeisterservice ist nach § 14 Gewerbeordnung bei der für den Betriebssitz zuständigen Kommune anzumelden.

 

Wer sich mit einem Hausmeisterservice eine Existenz aufbauen möchte, muss in der Gründungsphase genau beachten, welche Dienstleistungen angeboten werden sollen, weil die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführten Tätigkeiten sowohl eine Eintragung in die Handwerksrolle als auch einen Meisterbrief erfordern.

 

Demzufolge darf ein Hausmeisterservice keine Maler- und Lackierer-Arbeiten ausführen.

Macht sich ein Handwerker als Hausmeister selbstständig und erledigt in diesem Handwerk auch Auftragsarbeiten, so muss er die Tätigkeitsaufnahme für das spezielle Handwerk auch im Rahmen eines Hausmeisterservice bei der Handwerkskammer melden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Hausmeister im Rahmen seiner Tätigkeit auch eigenständige Maler- und Lackierer-Arbeiten erledigen würde.


Text- und Bildquelle: Mappe 10/2014 Die Malerzeitschrift